Stammheim
Closing @ Kraftwerk Borken
THX
TO SANJA FOR PICS AND REPORT !
Bereits
im Oktober letzten Jahres erreichte mich die unglaubliche Nachricht: das Stammheim
sollte schließen! Gründe dafür waren eine Party, die wohl
ziemlich ausartete, der Müll, Jugendliche, die Drogen konsumieren...aber
trotz allem durfte die Party bis Ende Februar weitergehen.
Die Abschlussparty war auf 22./23.Februar angesetzt und Wohl ziemlich viele
Anhänger der elektronischen Musik freuten sich auf die in der Tat, unvergessliche
Party.
Doch
alles kam anders...am 20.02.2002 erreichte mich die absolut unglaubliche Nachricht:
gegen die Stammheim-Crew wurde eine einstweilige Verfügung erlassen (s.
unten). Offenbar sah die Stadt die öffentliche Sicherheit in Gefahr.
Zu viele Besucher und Leben, Gesundheit oder Eigentum der Anwohner
(Zitat Verfügung des Ordnungsamtes) waren die Ursachen hierfür.
Es gab definitiv keine Genehmigung für eine Party in der Salzmann Fabrik.
Und das so kurz vor der eigentlichen Party. Alles wurde jetzt ins Kraftwerk
Borken umgelegt Also auf nach Borken!
Das
Kraftwerk ist eine wirklich geile Location und es war auch ausreichen Platz.
Gegen 0.30 waren wir endlich da und TokTok stellten ihr Können unter
Beweis. Ich mag ihre Liveacts, weil sie einfach nicht zum Einschlafen sind
und immer wieder etwas kommt, bei dem ich einfach nicht ruhig stehen kann.
Nach TokTok folgte Stammheim Resident Pierre mit einem für ihn typischen
Set: sehr abwechslungsreich und eine ausgezeichnete Trackauswahl. Danach übernahm
Marky die Turntabels, worauf noch Stefan Küchenmeister und Norman folgten.
Der Zuhörer bekam den absoluten Stammheim Sound geliefert und meine Erwartungen
wurden mehr als übertroffen. Irgendwann mittags kam dann noch Chris Liebing.
Der geistige Zustand ließ schon etwas zu wünschen übrig und
ich kann dazu auch nicht mehr wirklich viel sagen.
Die
Abschlussparty des Stammheims, auch wenn sie nicht im Stammheim war, wurde
wirklich würdig gefeiert und sie wird wohl nicht nur für mich unvergesslich
bleieben!
STAMMHEIM
FOREVER !!!!!!!
sanja@subq.de
Hier der orginal Brief des Kasseler Ordnungsamtes:
Diskothek "Stammheim", Sandershäuser Str. 34, Kassel
Sehr
geehrter Herr Marnie,
gegen Sie wird folgende Verfügung erlassen:
1. Die ihnen am 28.2.XXXX erteilte jederzeit widerrufliche Erlaubnis zum vorläufigen
Betriebe der o.g. Diskothek wird gemäß § 49 Absatz 2 Ziffer
1
des Hessischen Verwaltungsverfahrengesetzes in der Fassung vom 4.3.1999 in
Verbindung mit § 11 Absatz 1 des Gaststättengesetzes vom 5.5.1970
in der derzeit gültigen Fassung widerrufen.
2. Gem. § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (HSOG) i.d.F. vom 31.3.1994, zuletzt geändert durch Gesetz
vom
22.12.2000 wird Ihnen jegliche Ersatzveranstaltung auch ohne Verabreichung
von Speisen und Getränken verboten.
3. Sie haben Ihre Besucher sofort über das Internet von der Schließung
Ihrer Diskothek und dem Verbot jeglicher Ersatzveranstaltung in diesen Räumen
zu informieren.
4. Gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
wird hiermit die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
5. Gemäß § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung wird hiermit der weitere
Betrieb Ihrer Diskothek untersagt.
6. Für den Fall, dass Sie dem Widerruf der Ihnen erteilten Erlaubnis
nicht Folge leisten, wird hiermit nach § 69 in Verbindung mit §
74 des Hessischen
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 4.7.1966 in der derzeit gültigen
Fassung die Durchsetzung dieser Verfügung durch Versiegelung der Räume
Ihres Betriebes angedroht und unverzüglich durchgeführt.
Begründung zu 2) und 3)
Aus den vorgetragenen Gründen muss auch jegliche Ersatzveranstaltung
in den Räumen der Diskothek unterbleiben, um die vorstehenden Gefahren
für die öffentliche Sicherheit zu unterbinden. Es darf gar nicht
erst dazu kommen, dass unzulässig viele Besucher sich in den Räumen
aufhalten oder auf den Treppen drängen. Bei einer Panik wären die
Gefahren für Leib und Leben der Besucher unabsehbar. Ein entsprechender
Einsatz der Polizei zur Reduzierung der Besucher in den Räumen würde
aber womöglich eine solche Panik erst hervorrufen.
Zur Vermeidung der Gefahr von Sachbeschädigung, Lärmbelästigung
und Verunreinigungen, die insbesondere durch enttäuschte Besucher, die
aus ganz Deutschland angereist sind, hervorgerufen werden würden, ist
es notwendig, dass Sie Ihre über das Internet angeworbenen Besucher auf
dem gleichen Weg und sofort über die Beendigung jeglicher Veranstaltungen
in den Räumen der Diskothek informieren.
Begründung zu 4)
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im überwiegenden öffentlichen
Interesse erforderlich. Es liegt im öffentlichen Interesse, die zu erwartenden
drohenden Nachteile für Leben, Gesundheit oder Eigentum der Anwohner
abzuwenden. In Ihrem Fall muss von der Gefahr im Verzug ausgegangen werden,
was dazu führt, dass unsere Entscheidung als Notstandsmaßnahme
im öffentlichen Interesse anzusehen ist. Diese Gründe rechtfertigen
die Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen
Vollziehung.